Auch katholische Akteure wie Aloysius Winter und evangelische Frei- und Landeskirchen ziehen ob ihrer eigenen Verunsicherung inzwischen mit den Evangelikalen an einem Strang. Dass ausgerechnet ein Evangelikaler wie Johannes Kandel, der bei der Bundeszentrale für politische Bildung unbelegte Antisemitismusvorwürfe verbreiten darf, auch der Friedrich-Ebert-Stiftung angehört, mag verwundern ebenso wie seine Publikationen unter dem renommierten Label – etwa eines von 2004, das etliche Argumentationen in Bezug zum und letztlich gegen das Kopftuch von den gesammelten Hetztiraden der Christlichen Mitte ableitet, wenn diese auch in der Bibliografie unerwähnt bleiben. Sein Einfluss reicht außerdem bis in die höchsten Kreise der Evangelischen Kirche und war mit bestimmend bei der Formulierung der neuen EKD-Handreichung „Klarheit und gute Nachbar schaft“, die im Vergleich zum Vorgängermodell einen klaren Abgrenzungs- bis Ablehnungston Islam und Muslimen gegenüber auflegt.
„Der Islam ist zu wichtig, dass man ihn den Muslimen alleine überlassen könnte“, mit dieser Aussage überraschte der Islamexperte der Friedrich-Ebert-Stiftung Dr. Johannes Kandel die konsternierten Vertreter des Islam bei einem Treffen mit dem Chef der EKD Huber. Die Aussage reflektiert das Selbstverständnis des Experten, er weiß ganz genau was der Islam ist, nicht etwa die „„unreformierten““ Muslime im Lande.
Das Dilemma: Ist das Wissenschaft, dann ist die Bibliographie recht einseitig. Sind es Anwürfe, Polemiken, Journalismus?
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) und sein Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) haben ein Kommunalwahlrecht für Migranten aus Nicht-EU-Staaten gefordert. „Wer die Integration von Ausländern aus Drittstaaten ernsthaft will, muss ihnen auch das Kommunalwahlrecht geben“, erklärten die beiden SPD-Politiker.
Beck und Bruch forderten, dass der Bund den Ländern die Möglichkeit gibt, Einwanderern, die schon länger in Deutschland leben, das Kommunalwahlrecht zu geben. Dazu wird jedoch eine Verfassungsänderung benötigt. Bisher dürfen das in Deutschland nur EU-Staatsangehörige. In vielen EU-Staaten dagegen dürfen Angehörige von Drittstaaten bereits heute auf kommunaler Ebene wählen.