Die Trennlinie zwischen islamischem Recht, Politik und Moral verschwimmt auch bei Muslimen immer wieder. Klassisches Beispiel ist der Palästina-Konflikt. Die meisten Muslime können angesichts des brutalen Charakter des Konfliktes kaum mehr kühlen Kopf bewahren. Die Not der palästinensischen Bevölkerung ist zudem Teil des Erfahrungshorizontes vieler hier lebender Muslime.
Die Hamas macht sich diese Emotionen zu Nutze, indem sie ihre Strategie aus einem Mix islamischer, politischer und moralischer Elemente zusammenstellt. Ihre Aktivitäten sind daher ebenfalls eine Mixtur. Die Selbstmordattentate sind aus islamischer Sicht inakzeptabel. Für die Internationalisierung dieses „Ausnahmerechtes“ durch einen Teil der arabischen Lehre haben die Muslime weltweit einen bitteren Preis bezahlt. Die tragende Idee der „totalen“ Kriegsführung stammt aus dem Denken der westlichen Ideologien, nicht aus dem Islam, der den Krieg „hegt“ und „begrenzt“.
Die kalte Psychologie des Konfliktes führt dazu, dass die Ablehnung dieser Strategie bei vielen Muslimen zu der schlichten Polemik führt, „dann sein man wohl für Israel“. Wie auch immer. Das Bundesverwaltungsgericht hatte nun zu entscheiden, ob die Aktivitäten des Aachener Al-Aksa Verein hier legal sind. Natürlich kennt die Öffentlichkeit nicht alle Details des Verfahrens. Aber auch dieser Verein lebte bisher zumindest „geistig“ von der beschriebenen Konfusion innerhalb der Muslime: Natürlich will jeder den sozialen Frieden im geschundenen Palästina unterstützen oder Waisen helfen. Gleichzeitig ist aber natürlich die indirekte Unterstützung palästinensischer Terroristen aus staatlicher und islamischer Sicht nicht tolerabel. Genau hier, in der inhaltlichen Abgrenzung, lag aber das Defizit dieser Aktivitäten. Das Verbot ist insoweit folgerichtig.