Oskar Lafontaine kritisiert die Zustimmung der Bundesregierung zu Überwachung von Abgeordneten. In scharfer Form hat Oskar Lafontaine, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zur Überwachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz verurteilt; diese hatte erklärt, dass sie dagegen keine Bedenken habe. „Es kann nicht zulässig sein, dass der Verfassungsschutz frei gewählte Abgeordnete auf Grundlage alberner und willkürlicher Gründe beobachtet“, sagte Lafontaine. „Vielmehr ist es Aufgabe der Abgeordneten, den Verfassungsschutz zu beobachten, da dieser offensichtlich das Grundgesetz nicht kennt.“
Der Verfassungsschutz habe die Beobachtung der Linkspartei in mehreren Erklärungen damit begründet, dass diese eine andere Wirtschaftsordnung anstrebe. Im Grundgesetz sei aber keine Wirtschaftsordnung festgelegt, sagte Lafontaine. „Der Kapitalismus hat keinen Verfassungsrang – im Gegenteil: In Artikel 14 des Grundgesetzes steht: ‚Eigentum verpflicht. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.‘“
Die Mütter und Väter der Verfassung seien der kapitalistischen Wirtschaftsordnung gegenüber überaus kritisch eingestellt gewesen. Selbst die CDU sei für den „christlichen Sozialismus“ eingetreten, und das Grundsatzprogramm der SPD stelle noch heute fest, es sei die historische Grunderfahrung der Arbeiterbewegung, „dass Reparaturen am Kapitalismus nicht genügen. Eine neue Ordnung von Wirtschaft ist nötig.“
Nichts anderes vertrete heute die Linkspartei, so Lafontaine. „Da nicht bekannt ist, dass die SPD überwacht wird, fordern wir die Regierung auf, die unsinnige Praxis des Verfassungsschutzes unverzüglich einzustellen und die Geheimdienste mit dem deutschen Grundgesetz vertraut zu machen.“